Hallo,
ich betreibe virtuellen Modellbau am PC und hab da mal 3 Fragen zu den Themen Radreifen und Pufferhöhe, und hoffe, dass mir ein Forumsmitglied weiterhelfen kann.
-- Wie weit dürfen Radreifen abgefahren werden, bis sie ersetzt werden müssen?
-- Bezieht sich die Nenn-Pufferhöhe (750 bzw. 700 mm) auf neue oder halb abgefahrene Radreifen?
-- In welchem Bereich dürfen sich die Pufferhöhen (Veränderung durch Radreifenverschleiß und Beladung)
bewegen?
Mit freundlichen Grüßen
Fux
Radreifen + Pufferhöhe
Re: Radreifen + Pufferhöhe
Hallo Fux,
für Schmalspurbahnen gilt die ESBO, dort gibt es keine Nennhöhe für Zug- und Stoßeinrichtungen, dies kann jede Bahn für sich regeln. Ich zitiere mal aus §24 der ESBO:
für Schmalspurbahnen gilt die ESBO, dort gibt es keine Nennhöhe für Zug- und Stoßeinrichtungen, dies kann jede Bahn für sich regeln. Ich zitiere mal aus §24 der ESBO:
(3) Wie weit die Höhen der Zug- und Stoßeinrichtungen auch bei unterschiedlicher Belastung und unterschiedlichem Verschleißzustand der zu kuppelnden Fahrzeuge voneinander abweichen dürfen, richtet sich bei einfachen Puffern nach der Größe des Puffertellers und bei Mittelpufferkupplungen nach deren Greifbereich.
Viele Grüße,
Christian
Christian
Re: Radreifen + Pufferhöhe
Hallo Christian,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Mich würde aber weiterhin interessieren nach wieviel Millimetern Abnutzung Radreifen ersetzt werden müssen.
Grüße Fux
erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Mich würde aber weiterhin interessieren nach wieviel Millimetern Abnutzung Radreifen ersetzt werden müssen.
Grüße Fux
Re: Radreifen + Pufferhöhe
Hallo Fux,
auch das findet sich für Schmalspurfahrzeuge in der ESBO, Anlage 5:
auch das findet sich für Schmalspurfahrzeuge in der ESBO, Anlage 5:
Viele Grüße,
Christian
Christian
Re: Radreifen + Pufferhöhe
Hallo Christian,
vielen Dank für Deine Informationen.
Grüße Fux
vielen Dank für Deine Informationen.
Grüße Fux